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Der Förderverein ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Speyer als zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehörig anerkannt worden, weil er ausschliesslich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51
ff AO dient. |